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Vom unaufhaltsamen Verlust eines Kindes

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Ein Bericht von Fiete über seinen Marsch durch die Institutionen

Der folgende Bericht ist hat viele Wendungen und führt trotzdem fast von Beginn an eine traurige Richtung. Fiete hatte ihn hier als Kommentar veröffentlicht. Ich habe ihn für die Veröffentlichung als Artikel gekürzt und stellenweise leicht bearbeitet – er wäre sonst mehr als doppelt so lang gewesen wie ein gewöhnlicher Text hier im Blog.

Dadurch, dass der Text jetzt veröffentlicht wird, ist er auch eine Ergänzung zum Text über die radikale Ablehnung von Vätern durch die Störenfriedas. So hart und extrem solche Positionen auch wirken – sie haben gleichwohl Konsequenzen und tragen zu einem Klima der Härte bei. Die bis zur Verzweiflung unaufhaltsam wirkende Mühle der Institutionen bekommt in Positionen wie denen der Störenfriedas ihre ideologische Rechtfertigung.

Hier aber kommt mit Fiete einmal einer derjenigen zu Wort, die in solchen Positionen ausdrücklich ausgeschlossen werden – mit der absurden Begründung, Väter seien ohnehin im Patriarchat (wörtlich: Väterherrschaft) privilegiert. L.S.

  kafka-schild

Es begann mit einer Beratung beim Diakonischen Werk Osnabrück. Die suchte ich auf, weil die Exe sich immer unverständlicher verhielt. Als der Verdacht in mir aufkeimte, daß sie möglicherweise aus dem gemeinsamen Haushalt verschwinden könnte, oder mich rauszuschmeißen versuchen würde und möglichweise auch zu richtig bösen Strategien greifen könnte, wurde mir klar, daß es ohne fachliche Hilfe extrem haarig werden könnte.

Ein schräger Vorfall Genauer: Ich mußte aufgrund eines absolut schrägen Vorfalls, den die Exe offenbar gezielt inszenierte, vermuten, daß sie im Notfall auch vor Denunziationen im sexualisierten Bereich nicht zurückschrecken würde.

Ich war gerade Pinkeln, als nach kurzem – gehörten, aber nicht verstandenem – Mutter-Kind-Wortwechsel das Kind (3 Jahre alt) plötzlich in’s Badezimmer hereinspazierte und fragte:

„Papa macht Pipi im Stehen?“

Ich, überrascht, aber völlig locker und nichtsahnend: „Klar, Lee-Lou. Männer können das, manche Frauen auch …“. Weiter kam ich nicht, da im selben Moment die Exe hereingeschossen kam und hektisch sagte:

„Das finde ich aber gar nicht gut jetzt, komm sofort her, Lee-Lou, sowas sollst Du gar nicht sehen!“

Derartige Verklemmtheiten waren in unserer Familie vorher absolut unbekannt.

Ich rief hinterher: „Sachma, spinnst Du, was soll denn der Scheiß?“ Keine Antwort.

Dieser erziehungstechnische Paradigmenwechsel war dann endlich ausreichend, um zu erkennen, daß die vorhergegangenen Vorfälle der letzten Wochen keine extremen Ausreißer, sondern eher Spitze des Eisbergs waren. Bis dahin hatte ich der Exe in Punkto beste Interessen des Kindes noch halbwegs vertraut.

Die Beratungsstelle Also hin zu irgendeiner Beratungsstelle. Die Exe verwies mich ohnehin in jedem zweiten Gesprächsversuch auf ein professionelles partnerschaftliches Gespräch, allerdings leicht erkennbar, um normale Gespräche zu blockieren, oder ganz zu verhindern.

Die Dame, bei der ich den Termin hatte, war höflich, ließ mich auch ein paar Beispiele für mein Anliegen vortragen. Dann riet sie mir, den oben geschilderten Vorfall unbedingt zukünftig zu verschweigen, da ich sonst damit rechnen müsse „in Teufels Küche“ zu geraten, was ich mit Staunen und Schrecken zur Kenntnis nahm. War aber ganz offenbar ehrlich und wohlmeinend von ihr gedacht.

Als offizielle Empfehlung riet sie mir sofort einen Anwalt zu suchen und mich beim Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter zu melden, das wäre eine Selbsthilfegruppe streitbefangener Eltern(teile). Da hörte ihre Fachkompetenz also scheinbar schon wieder auf, bestenfalls. Daß ich um den Erhalt unserer Familie besorgt und bemüht war, scheint für sie undenkbar gewesen zu sein.

Die Nachbarn Unseren Nachbarn erzählte meine Exe, dass ich immer ausrasten würde und sowieso schwerer Alkoholiker sei. Recht genau das Gegenteil traf zu. Sie blockte, brach Gespräche ab, oftmals mitten im Satz und unter Türenknallen, auch wenn das Kind schlief. Nebenbei bin ich zwar garantiert kein Antialkoholiker, aber nie süchtig gewesen.

Der Kindesentzug Schließlich verschwand sie mit dem Kind: An einem Montag, am 15.01.2007. Als ich von der Arbeit heimkam, war sie weg. Im Laufe des Abends erfuhr ich von einer Bekannten, daß sie möglicherweise kurzfristig in ein Frauenhaus gegangen sein könnte.

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Das erste Jugendamt Das sofort involvierte Jugendamt reagierte prompt und korrekt. Am selben Tag (Dienstag) noch hatte ich Erstgespräch bei der zuständigen Dame des Allgemeinen sozialen Dienstes. Sie versuchte wie ich, die Exe per Telefon oder SMS zu erreichen, was nicht gelang.

Die Abteilung für Elternarbeit ist dort ausgelagert an das Diakonische Werk. Auch dort wurde ich freundlich und geduldig angehört. Versuche, die Exe zu erreichen, blieben ebenfalls erfolglos. Man riet mir dazu, Vermisstenanzeige zu erstatten.

Bei der Polizei Das scheiterte an einem Polizisten, der mich auslachte, als ich ihm davon berichtete, daß die Exe gewalttätig geworden war – ca. sieben Wochen vor dem Kindesentzug, im Kinderzimmer, mitten in der Nacht. Er drohte mir kaum verhohlen damit, seinerseits gewalttätig zu werden, wenn ich nicht sofort aufhören würde, seine Dienstruhe zu stören.

Ich erklärte, daß die Mutter unseres Kindes wegen psychischer Probleme verrentet sei und ich nach den Seltsamkeiten der letzten Zeit Schlimmeres nicht ausschließen könnte – einen Suizid, unter Umständen auch einen erweiterten Suizid. Das kommentierte er so: „Die Frau ist erwachsen, das ist ihr gutes Recht.“

Elternberatung Die Dame von der Elternberatung des Diakonischen Werkes wiederum riet mir, mich an deren psychologische Beratungsstelle zu wenden. Dort bekam ich sofort eine Zusage für ein partnerschaftliches Gespräch, auch im Beisein von zwei psychologisch erfahrenen Fachkräften, natürlich unter dem Vorbehalt, daß die Exe sich damit einverstanden erklären würde.

Die blockte aber wieder, das Gespräch fand nie statt.

Der Umzug Da die Dame des Diakonischen Werkes hartnäckig bei dem zuständigen Frauenhaus am Ball blieb, bekam ich drei Tage nach dem Kindesentzug Meldung von ihr, daß die Exe sich gemeldet hätte und widersprüchliche Angaben machte: Sie war nicht in dem erwarteten Frauenhaus, sondern bereits in Niedersachsen. Erst wollte sie angeblich wieder zurück in die Wohnung, dann meldete sie sich für die Zukunft um, wechselte also spontan ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“.  Da sie aber mal eben das Bundesland gewechselt hatte, sei man – so das Diakonische Werk –  aus dem Fall raus.

Trotzdem hatte ich noch mehrere Gespräche mit den beiden nicht mehr zuständigen Damen, nur konnten die scheinbar praktisch gar nichts mehr tun, außer nett und verständnisvoll zu sein. Die Dame vom Diakonischen Werk hat allerdings noch – quasi ihre private Initiative – einen „ergänzenden Bericht“ an Gericht und Jugendamt in Osnabrück gesandt, der aber keinerlei offizielle Beachtung fand.

Ab dann wurde es so schrill und bizarr, daß ich vorsichtshalber noch mal betone, mir nichts davon auszudenken.

Kleinigkeiten und Kleinlichkeiten Der Fall zog also von Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen (Osnabrück) um und wurde nun vollends wirr.

Aber gerade das ist interessant und gar nicht untypisch, sondern erfüllt Muster, die mir seitdem immer wieder begegneten, auch in vielen Fällen anderer betroffener Eltern, auch bei Müttern und ganzen Paaren. Psychologische, juristische und ideologische Muster. Zum großen Teil Kleinigkeiten und Kleinlichkeiten.

Das zweite Jugendamt, das Familiengericht: In staatlicher Obhut Ich telefonierte erstmal rund eine Woche mit diversen Ansprechpartnern und Anrufbeantwortern im Osnabrücker Jugendamt und Familiengericht herum, ohne irgendeine verwertbare Auskunft zu erhalten.

Neun Tage nach dem Kindesentzug bedrängte ich dann eine Richterin dermaßen, daß sie zusagte „schwierige Ermittlungen“ (Originalzitat) anzustellen und mich dann zurückzurufen. Das dauerte ca. 3-4 Minuten. Dann sagte sie, ich solle mir keine Sorgen machen, es wäre alles gut, Kind und Mutter wären „in staatlicher Obhut“. Meine Nachfragen, wieso ich das beruhigend finden solle, wo das Kind wäre, was zu tun sei, blockte sie mit dummen Sprüchen ab: Ich solle doch nach NRW gehen, sie kenne die Familienrichter vor Ort ja gar nicht, bräuchte mir auch ihren Namen nicht zu sagen. Und so beendete sie das Gespräch und legte auf.

Vom jetzt zuständigen Jugendamt erfuhr ich nächsten Tag endlich, wer die zuständige Mitarbeiterin ist und daß angeblich die Akte aus NRW angefordert würde, was jedoch nie geschehen ist. Natürlich habe ich in NRW nachgefragt.

Die Sachbearbeiterin Die neue Sachbearbeiterin war erstmal unerreichbar, bis ich etwa eine Woche später, also rund zwei Wochen nach Kindesentzug, mal mit unterdrückter Nummer dort anrief. Sie nahm sofort ab, druckste verwirrt herum, wußte angeblich von gar nichts, machte aber, nach erheblichem Drängen, einen Termin für wiederum noch eine Woche (zum 08.02.2007) später für ein Erstgespräch. Schneller ging es angeblich nicht.

Am 31.01.2007 rief mich das Diakonische Werk aus NRW an und teilte mir mit, daß die Dame vom Osnabrücker Jugendamt mir von der Exe ausrichten ließ, ich solle sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Mutter abtreten, sonst würden nur noch gelegentliche begleitete Umgänge erlaubt werden.

Die Verfahrenspflegerin Am 01.02.2007 besuchte mich die bereits am 25.01.2007 (also am Tag, nachdem ich mit der Richterin telefoniert hatte) eingesetzte Verfahrenspflegerin, eine abgetakelte Familienrechtsanwältin. Sie hatte kein Interesse an Aussagen zum Fall, fühlte sich dadurch eher belästigt (was sie recht deutlich in ihrem „Bericht“ thematisiert hat) und suchte nach Anzeichen von Gewalt oder Sucht.

Im Jugendamt: Wagen Sie es nicht! Am selben Tag rief mich die, mir bis dato noch unbekannte, Jugendamts-Fachkraft an und sagte, daß nur noch gelegentliche begleitete Umgänge erlaubt werden würden. Dies ganz ohne Hinweis auf die Mutter, sondern als amtliches Faktum verkündet. Auf Nachfrage nach irgendeiner Begründung antwortete sie (Originalzitat): „Das ist Sache der Gerichte“ – und legte auf.

Der Termin beim Jugendamt war dann bezeichnend.

Als erstes lehnte die Sachbearbeiterin meinen Beistand, einen sehr guten Freund der Familie, ab. „Datenschutz“, und so. Dann, unter vier Augen, wurde sie für mich völlig unverständlich und sehr ungeduldig. Hinweise auf Fakten, Argumente und ähnliches kommentierte sie mit:

„Interessiert mich überhaupt nicht, … weiter, weiter, …. ich habe keine Zeit für sowas“.

Mitgebrachte Fotos (Papa und Kind, glücklich) wischte sie glatt vom Tisch und erzählte gehässig, daß die Exe ihr viel „bessere“ Fotos gezeigt hätte – ein mir von der Exe geklautes Album, das überhaupt nichts mit der Familie zu tun hatte.

Dann stand die reichlich massige Dame auf, stapfte kurzatmig im Raume herum, fuchtelte erregt mir dem Zeigefinger durch die Luft und dröhnte immer wieder:

„Waaaagen Sie es nicht, Herr M., ich rate Ihnen im Guten, wagen Sie es nicht, ich rufe sofort die Polizei, wagen Sie es jaaa nicht …..!“,

undsoweiter, an die 5 Minuten am Stück: Ich schwöre, das war genau so, das ist keine emotional basierte Überzeichnung!

Nachdem es mir zu bunt wurde, sie offenbar nichts um sich herum mehr wahrnahm, nicht mehr ansprechbar war, zückte ich mein Telefon, wählte 110 und streckte es ihr entgegen: „Bitte, einfach den grünen Knopf drücken, gar kein Problem“.

Sie fiel schwer japsend in ihren Stuhl und schnappatmete: „…Ihr Kind zu entführen, … wagen Sie es jaaa nicht!!“

Daß das Kind bereits von der Mutter entführt worden war und es mein Anliegen war, daran – möglichst in Kooperation mit den zuständigen Stellen – etwas zu ändern, war von dem Moment an scheinbar keiner einzigen involvierten Fachkraft mehr begreiflich zu machen. Im gesamten Fallverlauf nicht und an keiner Stelle.

Immerhin ließ sie sich herab, mit der Exe – nicht mit mir! – einen Termin für ein partnerschaftliches Gespräch, das die Exe plötzlich wieder wollte, und einen Miniumgang mit dem Kind im Beisein von ihr und der Verfahrenspflegerin für eine Stunde zu vereinbaren. Das wurde der Mutter als vorbildliche Kooperationswilligkeit ausgelegt. Beide Termine wurden aber noch zweimal mit fadenscheinigen Begründungen kurzfristig verschoben – beispielsweise, weil gerade kein Begleitschutz für die Exe organisierbar wäre.

Der Bericht der Verfahrenspflegerin Versuche, die Verfahrenspflegerin zu erreichen, um wenigstens ein paar Stichpunkte zum Fallverlauf sagen zu können, endeten am 14.02.2007 mit ihrer telefonischen Bemerkung, das wäre gar nicht nötig, ihr Bericht sei längst fertig und auf dem Weg zum Gericht. Glatt und dreist gelogen, denn der „Bericht“ (eher ein Hetzpamphlet) stammt vom 08.03.2007 und wurde mir erst in der ersten Anhörung am 12.03.2007 von der Richterin überreicht. Sie beschwerte sich  – bei mir, nicht bei der Verfahrenspflegerin – bitter darüber, daß sie doch „keine Postbotin“ sei.

Mit der Exe hat die Verfahrenspflegerin aber am 16.02.2007 laut ihrem Bericht noch ausführlich geplaudert: zum Beispiel darüber, daß ich unter psychopathischem Kontrollzwang leiden würde, was mir bis zu dem Zeitpunkt auch absolut neu war und bis heute nirgendwo diagnostiziert wurde.

Das Elterngespräch: So, jetzt machen wir eine Mediation! Das „partnerschaftliche Gespräch“ war ein Fiasko mit kabarettistischen Qualitäten.

Jugendamts-Dame und Exe schoben sich grinsend Stichworte zu. Sagte ich etwas, sagte die Dame vom Amt: „Sie sagen mal gar nichts, ich führe das Gespräch hier“ (Originalzitat). Dann holte sie ein Flipchart aus der Ecke und sagte: „So, jetzt machen wir eine Mediation!“

Das verlief lächerlich: Sogar mir, als absolut unbeschlagenen Laien, war nach weniger als drei weiteren Sätzen klar, daß sie davon noch weit weniger Ahnung hatte als ich. Die ganze Farce dauerte insgesamt an die zwei Stunden und brachte – überhaupt gar nichts, außer eben Entsetzen über derartige Zustände im Amt.

Halt! Ein Ergebnis brachte das Gespräch, nämlich, daß ich gar nicht erst nach einer Stelle für begleitete Umgänge suchen bräuchte, da die Exe schon eine ausgesucht und dort ein Erstgespräch geführt hätte, ein Wechsel wäre ihr jetzt nicht mehr zumutbar.

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Der begleitete Umgang Der Miniumgang war auch entsetzlich, da das Kind bereits ernsthaft verstört war und fast die Hälfte der Stunde brauchte, um sich halbwegs zu fangen. Natürlich fragte es, nachdem es einigermaßen Vertrauen gefasst hatte: „Papa hat Mama Aua gemacht?“, was ich vorsichtig negierte, ohne der Exe dabei den schwarzen Peter zuzuschieben. Ich erinnerte die Kleine daran, daß wir so etwas grundsätzlich nicht machen, da das einfach nicht richtig ist, in ihr bereits wohlbekannter Formulierung.

Hinterher die beiden Amtsdamen unisono: „Sehr liebevoll, … sehr liebevoll….“ Die Jugendamts- Bedienstete aber rastete aus und meinte, sie wäre „ja bald geplatzt“ (Originalzitat), daß ich dem Kind „einreden“ würde, die Mutter nicht geschlagen zu haben.

Daß die Exe dem Kind vorgelogen hat, daß ich eben das angeblich getan hätte, war hingegen völlig in Ordnung und blieb es auch, bis heute. Die Verfahrenspflegerin meinte auch, das wäre ja wohl eine üble Manipulation des Kindes meinerseits und daß sie mindestens von gegenseitigen Gewalthandlungen ausginge. Man signalisierte mir schließlich, daß ich gehen solle.

Die Richterin, die Anwältin Schon vor diesen beiden Terminen begann die Richterin, mich über die – leider – von mir beauftragte Rechtsanwältin unter Druck zu setzen. Die Richterin rief die Anwältin an und fragte, ob sie „ihren Mandanten nicht im Griff“ (Originalzitat) hätte. Der solle nichts aussagen und keinerlei Anträge stellen, sonst würde sie ihm sofort und endgültig sämtliche Rechte und Pflichten am Kind vollständig entziehen. Genau das setzte sie auch konsequent um.

Die Anhörung Diese Ankündigung wiederholte sie in der Anhörung (12.03.2007) auch offen vor allen Beteiligten und Mitwirkenden.

Ergebnis der Anhörung, inoffiziell und mündlich: Alles wird gut! Das Kind lebt vorläufig zwar bei der Mutter, dem Vater werden aber ab sofort ausgiebige begleitete Umgänge eingeräumt. Sollten diese Umgänge ergeben, daß vom Vater keine Gefährdung ausgeht, hat der Begleiter das Recht und die Pflicht, die Umgänge auszuweiten und zwar bis hin zu unbegleiteten 14-tägigen Wochenend-Aufenthalten Zuhause, und zwar „ohne Einschaltung des Gerichts“ (wie die Richterin „besonders betonte“) und rechtsverbindlich. Es wird ein familienpsychologisches Gutachten bestellt.

Tatsächliches Ergebnis, laut Protokoll und Beschluss: Das Kind bleibt bei der Mutter, der Vater erhält ein „begleitetes Umgangsrecht“ (wortgenau, daß diese Formulierung Unfug ist, weiß ich zwischenzeitlich auch), es wird ein Gutachten bestellt. Die terminliche Organisation der Umgänge wird der Diakonie überlassen.

Tatsächliches Ergebnis in der Praxis: Das Kind bleibt bei der Mutter und zwar mindestens bis zum Verfahrensabschluss. Vor Ende April gibt es garantiert keinen Umgang, da die Beratungsstelle bis dahin mit einem Umzug beschäftigt ist, was selbstverständlich allen Fachleuten auch bekannt war, nur mir nicht. Anpassungen dieser „Umgangsregelung“ sind gar nicht vorgesehen, jedenfalls nicht im laufenden Verfahren.

Das erste Gutachten Das Gutachten wird von einer Heilpraktikerin gebastelt, die angeblich ein paar Semester Psychologie studiert hat und sich ansonsten als Kleinstheimbetreiberin betätigt. Die Wahrnehmung der Umgangstermine wird der Mutter überlassen.

Genau so ging es dann eineinhalb Jahre weiter, mit sich permanent steigernden Unglaublichkeiten.

Das Ende des Umgangs mit dem Kind Das Kind sah ich selten und sehr unregelmäßig, im Schnitt ungefähr alle fünf bis sechs Wochen für je eine Stunde. Die Mutter boykottierte die Proforma-Umgänge im Juni 2008 endgültig, ganz offenbar mindestens mit Billigung oder auch wohlwollender Protektion durch Gericht, Jugendamt und Verfahrenspflegerin.

Das zweite Gutachten Das erste Gutachten, das Umgänge nicht ganz ausschloss, wurde von der Richterin verworfen. Das zweite wurde ohne mein Zutun, ohne Kenntnis meiner Aussagen oder der Prozessakten geschrieben –  jedoch laut Sachverständigem, dem ich nie persönlich begegnet bin, nach gründlicher „Aktenanalyse“. Nach dem für „schlüssig und nachvollziehbar“ (mit Reliabilität oder Validität, Verifikation gar, hat diese Begriffswahl überhaupt gar nichts zu tun) erklärten Werk bin ich eigentlich im permanenten Wechsel zwischen Knast und Forensik zu verorten, ein Berserker im Dauerblutrausch, der seinen Lieblingszeitvertreib im seelischen Quälen und körperlichen Foltern von Frauen und Kindern sowie Amokläufen gegen unsere Institutionen sieht.

Gut also, daß das Kind in letzter Sekunde doch noch vor mir gerettet wurde.

kafka

Abschlussbeschluss: Sorge und Umgang zeitlich unbefristet vollständig ausgeschlossen. Der Vater muß, bevor er mit Erfolgsaussicht irgendeinen einen Antrag stellen kann, erstmal mittels „Stellungnahme eines in Psychiatrie erfahrenen Arztes“ (Originalzitat) glaubhaft nachweisen, daß er seine Gewalttaten erkannt, aufgearbeitet und für die Zukunft abgestellt hat.

Das ist für einen sein gesamtes Erwachsenenleben praktizierenden Pazifisten faktisch unmöglich – etwa so, wie die bekannte Frage sinnvoll zu beantworten: „Haben Sie aufgehört, ihre Frau zu schlagen?“ Nur der, der einräumt, gewalttätig zu sein, kann hier den Nachweis bringen, nicht gewalttätig zu sein.


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